Neutraler Impfpass und Kalender vor einem herbstlich gestalteten medizinischen Hintergrund.

KI-generiertes Symbolbild; keine Aufnahme eines tatsächlichen Ereignisses.

RSV-Impfung für Erwachsene: Wer jetzt prüfen sollte


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Zum Beginn der üblichen RSV-Saison hat das Bundesgesundheitsministerium seine Informationen zur RSV-Impfung für Erwachsene am 2. Oktober 2026 aktualisiert. Wer mindestens 75 Jahre alt ist oder ab 60 zu einer bestimmten Risikogruppe gehört, sollte jetzt klären, ob die einmalige Impfung bereits erfolgt ist. Die Aktualisierung ist eine saisonale Orientierung und keine neue Impfempfehlung. [1] [2]

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die einmalige RSV-Impfung wird allen Menschen ab 75 Jahren empfohlen.
  • Ab 60 Jahren gilt die Empfehlung bei schweren Grunderkrankungen oder beim Leben in einer Pflegeeinrichtung.
  • Für noch ungeimpfte Personen der empfohlenen Gruppen nennt das Ministerium den Herbst, möglichst September oder Oktober, als geeigneten Zeitpunkt.

Was an der Information aktuell ist

Das Bundesgesundheitsministerium hat zwei Informationsseiten mit Stand 2. Oktober 2026 versehen. Anlass ist der Beginn des Zeitraums, in dem RSV-Erkrankungen üblicherweise häufiger auftreten: Die RSV-Saison liegt meist zwischen Oktober und März. [1] [2]

Die zugrunde liegende Empfehlung ist nicht neu. Die Ständige Impfkommission, kurz STIKO, empfiehlt die RSV-Impfung für ältere Erwachsene bereits seit August 2024. Neu ist der aktualisierte Informationsstand des Ministeriums zum Start der Saison. [1]

Für wen die RSV-Impfung empfohlen wird

Die Empfehlung gilt für alle Personen ab 75 Jahren. Vorgesehen ist eine einmalige Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus, kurz RSV. Das Virus kann akute Erkrankungen der Atemwege verursachen. [1] [2]

Ab 60 Jahren wird die Impfung empfohlen, wenn eine schwere Grunderkrankung mit deutlich erhöhtem Risiko für einen schweren RSV-Verlauf besteht. Das Ministerium nennt beispielsweise schwere chronische Erkrankungen der Atemwege, des Herz-Kreislauf-Systems, der Nieren oder des Nervensystems. Dazu kommen unter anderem Diabetes mit Komplikationen, schwere Immundefizienz und bösartige Erkrankungen des blutbildenden Systems. [1]

Ebenfalls ab 60 Jahren gilt die Empfehlung für Menschen, die in einer Pflegeeinrichtung leben. Leichte oder mit Medikamenten gut kontrollierte Formen chronischer Erkrankungen führen dagegen laut Ministerium nicht generell zu einer Impfempfehlung. Ob die persönliche Erkrankung unter die Empfehlung fällt, sollte mit der Ärztin oder dem Arzt besprochen werden. [1]

Der empfohlene Zeitpunkt im Herbst

Menschen aus den empfohlenen Gruppen, die noch nicht gegen RSV geimpft sind, sollten die Impfung nach Angaben des Ministeriums möglichst im Herbst erhalten, idealerweise im September oder Oktober. Damit soll der Schutz vor der nächsten RSV-Saison aufgebaut werden. [1]

RSV-Infektionen treten üblicherweise gehäuft zwischen Oktober und März auf. Der genaue Verlauf kann sich regional und von Jahr zu Jahr unterscheiden. Die aktualisierte Information bedeutet daher nicht, dass aktuell überall gleich viele Infektionen auftreten. [2]

Keine jährliche Wiederholung vorgesehen

Anders als manche saisonalen Impfungen muss die RSV-Impfung nach dem derzeitigen Stand nicht jedes Jahr wiederholt werden. Die STIKO empfiehlt aktuell eine einmalige Impfung. [1]

Ob zu einem späteren Zeitpunkt eine Auffrischung erforderlich wird, lässt sich nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums anhand der aktuellen Datenlage noch nicht beantworten. Wer bereits geimpft wurde, sollte deshalb nicht eigenständig von einer jährlich fälligen Impfung ausgehen. [1]

Wer die Kosten übernimmt

Für gesetzlich Krankenversicherte trägt die Krankenkasse die Kosten der von der STIKO empfohlenen RSV-Impfung. Grundlage ist die Übernahme der Empfehlung in die Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. [1]

Bei privat Krankenversicherten richten sich die Leistungen nach den jeweiligen Vertragsbedingungen. Das Ministerium weist darauf hin, dass private Versicherungsunternehmen die Kosten für von der STIKO empfohlene Impfungen in der Regel ebenfalls übernehmen. [1]

Das können Sie jetzt konkret klären

Wenn Sie zur empfohlenen Alters- oder Risikogruppe gehören, können Sie Ihren bisherigen Impfstatus und den möglichen Impftermin in der behandelnden Praxis ansprechen. Bei einer chronischen Erkrankung sollte dort geklärt werden, ob deren Schweregrad unter die STIKO-Empfehlung fällt. [1]

  • Ab 75 Jahren: Klären Sie, ob die einmalige RSV-Impfung bereits erfolgt ist. [1]
  • Ab 60 Jahren mit Grunderkrankung: Besprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, ob eine schwere Form mit erhöhtem Risiko vorliegt. [1]
  • Ab 60 Jahren in einer Pflegeeinrichtung: Fragen Sie nach, ob die empfohlene einmalige Impfung schon durchgeführt wurde. [1]
  • Zusätzlicher Schutz im Alltag: Das Ministerium nennt regelmäßiges Lüften sowie regelmäßiges und gründliches Händewaschen. [2]
  • Bei einer Verschlechterung von Beschwerden oder bei Atemnot soll ärztliche Hilfe gesucht werden. [2]

Häufige Fragen

Wird die RSV-Impfung für alle Menschen ab 60 Jahren empfohlen?

Nein. Für alle gilt die Empfehlung erst ab 75 Jahren. Zwischen 60 und 74 Jahren wird die Impfung bei einer schweren Grunderkrankung mit erhöhtem Risiko oder beim Leben in einer Pflegeeinrichtung empfohlen. [1]

Muss die RSV-Impfung jedes Jahr aufgefrischt werden?

Nein. Aktuell empfiehlt die STIKO eine einmalige RSV-Impfung. Ob später eine Auffrischung notwendig wird, ist nach der derzeitigen Datenlage noch nicht geklärt. [1]

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse die RSV-Impfung?

Ja, wenn die Impfung entsprechend der STIKO-Empfehlung vorgesehen ist. Nach der Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie haben gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf diese Impfung. [1]

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Quellen und weiterführende Informationen

  1. Fragen und Antworten zur RSV-Impfung für Erwachsene – Bundesministerium für Gesundheit (Stand: 2026-10-02)
  2. Fragen und Antworten zu Infektionen mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) – Bundesministerium für Gesundheit (Stand: 2026-10-02)

Von NotfallApp Redaktion. Dieser Beitrag und sein Symbolbild wurden KI-gestützt erstellt. Quellen und Aussagen wurden automatisiert geprüft; eine individuelle medizinische oder rechtliche Beratung ersetzt das nicht. So entstehen unsere Beiträge.