Ein geschützter Pflegegrad-Bescheid mit Lupe vor einem dezent dargestellten Parlamentsgebäude.

KI-generiertes Symbolbild; keine Aufnahme eines tatsächlichen Ereignisses.

Pflegegrad-Bestandsschutz: Was der Gesetzentwurf vorsieht


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Ein bereits anerkannter Pflegegrad soll nicht allein wegen geplanter neuer Einstufungsschwellen verloren gehen. Diesen Pflegegrad-Bestandsschutz sieht der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vor, über den der Bundestag am 5. November 2026 erstmals beraten hat. Wichtig für Betroffene und Angehörige: Die erste Lesung war noch kein endgültiger Gesetzesbeschluss. [1] [2] [3]

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die fünf Pflegegrade sollen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf bestehen bleiben.
  • Bereits eingestufte Personen sollen ihren Pflegegrad nicht allein wegen der geplanten neuen Schwellenwerte verlieren.
  • Für künftige Begutachtungen sollen die Voraussetzungen leicht angehoben werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist aber noch nicht abgeschlossen.

Was am 5. November im Bundestag geschah

Der Bundestag hat am 5. November 2026 in erster Lesung über das Pflegeneuordnungsgesetz beraten. Damit befindet sich das Vorhaben weiterhin im Gesetzgebungsverfahren. Die im Entwurf enthaltenen Änderungen dürfen deshalb noch nicht wie geltendes Recht behandelt werden. [1]

Der aktuelle Nachrichtenanlass ist somit der neue Beratungsstand im Bundestag. Die Pläne selbst gehen auf den vom Bundeskabinett am 30. September 2026 beschlossenen Gesetzentwurf zurück. [1] [3]

Was Pflegegrad-Bestandsschutz bedeuten soll

Nach den Erläuterungen des Bundesgesundheitsministeriums sollen die fünf Pflegegrade weiterhin die Grundlage der Einstufung bilden. Eine Abschaffung der Pflegegrade ist in dem Entwurf nicht vorgesehen. [2]

Für Menschen, die bereits in einen Pflegegrad eingestuft sind, enthält der Entwurf einen umfassenden Schutz der bestehenden Einstufung. Das Ministerium bezeichnet ihn als Besitzstandsschutz. Danach soll niemand seinen anerkannten Pflegegrad allein deshalb verlieren, weil künftig andere Schwellenwerte gelten. [2] [3]

Entscheidend ist das Wort allein: Belegt ist der Schutz vor einem Verlust aufgrund der geplanten neuen Schwellenwerte. Daraus folgt keine allgemeine Zusage, dass sämtliche Regelungen und Leistungen der Pflegeversicherung unverändert bleiben. [2] [3]

Was sich bei künftigen Begutachtungen ändern soll

Für künftige Begutachtungen sollen die Schwellenwerte nach dem Entwurf leicht angehoben werden. [2]

Der Kabinettsentwurf sieht außerdem vor, die Begutachtungssystematik für die Pflegegrade 1 bis 3 anzupassen. Ein wissenschaftlicher Beirat soll das Begutachtungsinstrument und das Verfahren fortlaufend überprüfen und fachlich begründete Empfehlungen erarbeiten. [2] [3]

Wer einen Pflegegrad neu beantragt oder noch kein abgeschlossenes Begutachtungsverfahren hat, kann aus dem vorgesehenen Bestandsschutz keine Zusage für das persönliche Ergebnis ableiten. Der Schutz bezieht sich nach der Darstellung des Ministeriums auf Personen, die bereits eingestuft sind. [2] [3]

Bestandsschutz ist keine Garantie für alle Leistungen

Die geplante Pflegegrad-Regelung ist von den weiteren Teilen der Reform zu unterscheiden. Der Entwurf enthält beispielsweise auch Pläne zur Bündelung und Neuausrichtung von Leistungen. Der Bestandsschutz für die Einstufung bedeutet daher nicht automatisch, dass jede bisherige Leistung in derselben Form fortgeführt wird. [2] [3]

Auch Aussagen zu höheren Budgets oder neuen Unterstützungsangeboten sind derzeit Aussagen über den Gesetzentwurf. Welche Regelungen am Ende beschlossen werden, steht nach der ersten Lesung noch nicht fest. [1] [2] [3]

So ordnen Sie Ihre Situation jetzt ein

Sehen Sie zunächst nach, ob bereits ein Pflegegrad anerkannt wurde oder ob ein Antrag beziehungsweise eine Begutachtung noch läuft. Diese Unterscheidung ist für den geplanten Pflegegrad-Bestandsschutz maßgeblich, weil der Entwurf ausdrücklich auf bereits eingestufte Personen abstellt. [2] [3]

  • Bereits anerkannter Pflegegrad: Nach dem derzeitigen Entwurf soll die Einstufung nicht allein wegen der neuen Schwellenwerte entfallen. [2] [3]
  • Neuer oder noch nicht abgeschlossener Antrag: Der vorgesehene Bestandsschutz erlaubt keine Vorhersage, welcher Pflegegrad im Einzelfall festgestellt wird. [2] [3]
  • Fragen zu Pflegegeld oder anderen Leistungen: Prüfen Sie diese getrennt vom Schutz der Pflegegrad-Einstufung, da der Entwurf auch Änderungen an Leistungsbudgets vorsieht. [2] [3]

Der nächste sinnvolle Schritt

Behandeln Sie die angekündigten Regeln vorerst als Planung und nicht als geltendes Recht. Für bereits eingestufte Menschen ist die zentrale Aussage des Entwurfs beruhigend, aber klar begrenzt: Der anerkannte Pflegegrad soll nicht allein durch die geplante Anhebung der Schwellenwerte verloren gehen. [1] [2] [3]

Wenn Sie gerade einen Pflegegrad beantragen, bleibt die individuelle Begutachtung entscheidend. Der vorliegende Entwurf liefert weder eine Zusage für einen bestimmten Pflegegrad noch ein vorweggenommenes Ergebnis des noch laufenden Gesetzgebungsverfahrens. [1] [2] [3]

Häufige Fragen

Bleibt mein bereits anerkannter Pflegegrad bestehen?

Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf soll niemand allein wegen der geplanten neuen Schwellenwerte seinen bereits anerkannten Pflegegrad verlieren. Diese Regelung ist jedoch noch nicht endgültig beschlossen. [1] [2] [3]

Werden die fünf Pflegegrade abgeschafft?

Nein. Nach den Erläuterungen des Bundesgesundheitsministeriums sollen die fünf Pflegegrade als Grundlage der Einstufung bestehen bleiben. [2]

Gilt der Pflegegrad-Bestandsschutz auch für einen neuen Antrag?

Der im Entwurf beschriebene Schutz bezieht sich auf Personen, die bereits eingestuft sind. Für einen neuen oder noch nicht abgeschlossenen Antrag lässt sich daraus keine Zusage über das spätere Begutachtungsergebnis ableiten. [2] [3]

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Quellen und weiterführende Informationen

  1. Linnemann: Pflege zu Hause stärken und betroffene Familien entlasten – Bundesministerium für Gesundheit (veröffentlicht: 2026-11-05)
  2. Fragen und Antworten zum Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) – Bundesministerium für Gesundheit (Stand: 2026-10-28)
  3. Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz – Bundesministerium für Gesundheit (veröffentlicht: 2026-09-30)

Von NotfallApp Redaktion. Dieser Beitrag und sein Symbolbild wurden KI-gestützt erstellt. Quellen und Aussagen wurden automatisiert geprüft; eine individuelle medizinische oder rechtliche Beratung ersetzt das nicht. So entstehen unsere Beiträge.