Mappe mit Belegen, Taschenrechner und Hausschlüssel als Symbol für Entlastungsbetrag und häusliche Pflege bei Pflegegrad 1.

KI-generiertes Symbolbild; keine Aufnahme eines tatsächlichen Ereignisses.

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Pflegegrad 1: So nutzen Sie den Entlastungsbetrag


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Das Bundesministerium für Gesundheit hat seine Informationen zu Pflegegrad 1 und häuslicher Pflege am 14. September 2026 aktualisiert. Der wichtige Punkt für den Alltag: Bei häuslicher Pflege können Sie einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich einsetzen. Dafür kommen mehrere Unterstützungsangebote infrage. Bei Pflegegrad 1 gilt außerdem eine Besonderheit für Hilfe bei der körperbezogenen Selbstversorgung. Die Aktualisierung der Serviceseiten belegt jedoch weder eine neue Leistung noch eine Gesetzesänderung. [1] [2] [3]

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Bei häuslicher Pflege stehen Menschen mit Pflegegrad 1 bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag pro Monat zur Verfügung.
  • Der Betrag kann für bestimmte Pflege-, Betreuungs- und Alltagshilfen eingesetzt werden. Anerkennung oder Zulassung des Angebots sind entscheidend.
  • Für die Erstattung müssen Sie einen Antrag und Belege einreichen. Nicht verbrauchte Beträge können zeitlich begrenzt übertragen werden.

Pflegegrad 1 Leistungen: Was grundsätzlich gilt

Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten weder das reguläre Pflegegeld noch die ambulanten Pflegesachleistungen, die für die Pflegegrade 2 bis 5 vorgesehen sind. Sie können aber andere Leistungen der Pflegeversicherung nutzen. Dazu gehören unter anderem Pflegeberatung, Pflegekurse für pflegende An- und Zugehörige sowie bei Bedarf Zuschüsse zur Anpassung des Wohnumfelds und die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. [1] [3]

Für den Alltag zu Hause ist besonders der zweckgebundene Entlastungsbetrag wichtig. Menschen mit Pflegegrad 1 können dafür bis zu 131 Euro monatlich erhalten. Zweckgebunden bedeutet: Das Geld ist für bestimmte, nachgewiesene Unterstützungsleistungen vorgesehen und wird nicht wie frei verfügbares Pflegegeld ausgezahlt. [1] [2]

Wofür der Entlastungsbetrag eingesetzt werden kann

Der Entlastungsbetrag kann für Leistungen der Tages- oder Nachtpflege und der Kurzzeitpflege verwendet werden. Ebenfalls möglich sind bestimmte Leistungen zugelassener Pflege- oder Betreuungsdienste sowie Angebote zur Unterstützung im Alltag, wenn diese nach dem Recht des jeweiligen Bundeslandes anerkannt sind. [2]

Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag können je nach Ausrichtung beispielsweise Einzelbetreuung, Betreuung in Gruppen, Pflegebegleitung, organisatorische Unterstützung oder praktische Hilfen im Haushalt umfassen. Entscheidend ist nicht allein die Bezeichnung des Angebots, sondern die Anerkennung durch die zuständige Behörde nach dem jeweiligen Landesrecht. [2]

Die Besonderheit bei Pflegegrad 1

Bei Pflegegrad 1 darf der Entlastungsbetrag auch für Leistungen eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung eingesetzt werden. Das Bundesgesundheitsministerium nennt als Beispiele Unterstützung beim Duschen oder Baden. [1] [2] [3]

Diese Regel unterscheidet Pflegegrad 1 von den Pflegegraden 2 bis 5. Dort darf der Entlastungsbetrag nicht für körperbezogene Selbstversorgung verwendet werden, weil für diese Pflegegrade ambulante Pflegesachleistungen vorgesehen sind. [2] [3]

Vor der Beauftragung Anerkennung und Kosten prüfen

Wenn Sie eine Alltagshilfe nutzen möchten, prüfen Sie zunächst, ob das konkrete Angebot nach dem Recht Ihres Bundeslandes anerkannt ist. Bei einem ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst ist entscheidend, dass der Dienst von den Pflegekassen zugelassen ist, wenn Leistungen der häuslichen Pflege darüber abgerechnet werden sollen. [2] [3]

Zugelassene Pflege- und Betreuungsdienste sollen Sie vor dem Vertragsschluss und nach wesentlichen Änderungen mit einem Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Kosten der gewünschten Leistungen informieren. Zusätzlich können Sie bei Ihrer Pflegekasse kostenfrei Leistungs- und Preisvergleichslisten anfordern. [3]

  • Fragen Sie bei der Pflegekasse nach, ob der ausgewählte Dienst zugelassen oder das gewünschte Alltagsangebot nach Landesrecht anerkannt ist. [2] [3]
  • Lassen Sie sich vor dem Vertragsschluss die voraussichtlichen Kosten der konkret gewünschten Leistungen darstellen. [3]
  • Nutzen Sie auf Wunsch die kostenfreien Leistungs- und Preisvergleichslisten der Pflegekasse. [3]

So funktioniert die Kostenerstattung

Für die Erstattung reichen Sie bei Ihrer Pflegekasse oder Ihrem privaten Versicherungsunternehmen einen Antrag und die zugehörigen Belege ein. Aus diesen Unterlagen muss hervorgehen, welche erstattungsfähige Leistung Sie genutzt haben, welche Eigenbelastung entstanden ist und in welcher Höhe Sie eine Erstattung aus dem Entlastungsbetrag beantragen. [2]

Bewahren Sie die Belege deshalb so auf, dass Leistung und Kosten eindeutig zugeordnet werden können. Erstattet werden Aufwendungen im Zusammenhang mit den vorgesehenen Pflege-, Betreuungs- oder Unterstützungsleistungen; eine beliebige Verwendung des Betrags ist nicht möglich. [2]

Nicht verbrauchte Beträge bleiben zunächst erhalten

Wenn Sie den Entlastungsbetrag in einem Monat nicht vollständig ausschöpfen, wird der Rest in die folgenden Kalendermonate übertragen. Beträge, die am Ende eines Kalenderjahres noch übrig sind, können bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres genutzt werden. [2]

Für Ihre nächsten Schritte bedeutet das: Prüfen Sie die Anerkennung oder Zulassung des Angebots, lassen Sie sich die Kosten nennen und sammeln Sie anschließend die erforderlichen Belege für den Erstattungsantrag. Falls Sie einen ambulanten Dienst auswählen, bietet unser Grundlagenbeitrag zusätzliche Hinweise zu Kostenangaben und Vergleichsmöglichkeiten. [2] [3]

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1?

Bei häuslicher Pflege stehen Menschen mit Pflegegrad 1 bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung. Der Betrag ist zweckgebunden und dient der Erstattung bestimmter Pflege-, Betreuungs- und Unterstützungsleistungen. [1] [2]

Kann ich den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 für Hilfe beim Duschen verwenden?

Ja, wenn die Hilfe von einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst erbracht wird. Bei Pflegegrad 1 darf der Entlastungsbetrag auch für körperbezogene Selbstversorgung eingesetzt werden, etwa für Unterstützung beim Duschen oder Baden. [1] [2] [3]

Verfällt ein nicht genutzter Entlastungsbetrag sofort?

Nein. Nicht verbrauchte Monatsbeträge werden in die folgenden Kalendermonate übertragen. Am Jahresende verbleibende Beträge können noch bis zum Ende des ersten Kalenderhalbjahres des Folgejahres genutzt werden. [2]

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Checkliste: Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 nutzen

Prüfen Sie diese Punkte, bevor Sie eine Unterstützung beauftragen und die Erstattung beantragen.

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Quellen und weiterführende Informationen

  1. Leistungen bei Pflegegrad 1 – Bundesministerium für Gesundheit (Stand: 2026-09-14)
  2. Weitere Leistungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag – Bundesministerium für Gesundheit (Stand: 2026-09-14)
  3. Ambulante Pflegesachleistungen – Bundesministerium für Gesundheit (Stand: 2026-09-14)
  4. Leistungen bei Pflegegrad 1 – Bundesministerium für Gesundheit (Stand: 2026-09-14)
  5. Weitere Leistungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag – Bundesministerium für Gesundheit (Stand: 2026-09-14)
  6. Ambulante Pflegesachleistungen – Bundesministerium für Gesundheit (Stand: 2026-09-14)

Von NotfallApp Redaktion. Dieser Beitrag und sein Symbolbild wurden KI-gestützt erstellt. Quellen und Aussagen wurden automatisiert geprüft; eine individuelle medizinische oder rechtliche Beratung ersetzt das nicht. So entstehen unsere Beiträge.

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