Pflegeakte, Euro-Münzen und zwei Ablagefächer symbolisieren Pflegegeld und geplante neue Budgets.

KI-generiertes Symbolbild; keine Aufnahme eines tatsächlichen Ereignisses.

Pflegegeld bei Pflegegrad 2: Das plant die Pflegereform


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Wer Pflegegeld bei Pflegegrad 2 bezieht, muss wegen des Kabinettsbeschlusses zunächst keine Änderung einplanen. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 zwar den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Damit beginnt aber erst das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Die vorgeschlagenen Änderungen gelten noch nicht. [1] [2]

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Kabinettsbeschluss allein ändert das derzeitige Pflegegeld bei Pflegegrad 2 nicht.
  • Der Gesetzentwurf soll bisher getrennte Leistungen der häuslichen Pflege neu bündeln.
  • Sozialraumbudget, Überbrückungsbudget und Pflege-Cockpit sind geplant, aber noch nicht verfügbar.

Das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 bleibt zunächst unverändert

Entscheidend ist der rechtliche Stand: Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, kein bereits geltendes Gesetz. Der Beschluss setzt die geplanten Neuerungen deshalb noch nicht in Kraft. [2]

Für Betroffene bedeutet das: Allein durch den Kabinettsbeschluss ändern sich derzeit bewilligte Leistungen und das aktuell bezogene Pflegegeld bei Pflegegrad 2 nicht. Erst das weitere Gesetzgebungsverfahren entscheidet darüber, welche Vorschläge tatsächlich umgesetzt werden. [1] [2]

Pflegegeld und ambulante Leistungen sollen neu gebündelt werden

Der Entwurf sieht vor, bisher getrennte Leistungen der häuslichen Pflege neu zu bündeln. Das Bundesgesundheitsministerium nennt dabei ausdrücklich das Pflegegeld sowie Ansprüche auf Sachleistungen ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste in den Pflegegraden 2 bis 5. [1]

Mit der Bündelung sollen die zentralen Leistungen bei häuslicher Pflege erhöht werden. Weil es sich weiterhin um einen Entwurf handelt, lässt sich daraus jedoch noch keine heute nutzbare Änderung beim Pflegegeld für Pflegegrad 2 ableiten. [1] [2]

Zwei neue Budgets sind ab Pflegegrad 2 vorgesehen

Für Unterstützung im Alltag soll nach dem Entwurf ab Pflegegrad 2 ein Sozialraumbudget an die Stelle des bisherigen Entlastungsbetrags treten. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen innerhalb der neuen Leistungsbudgets selbst entscheiden können, für welche Versorgungsbedarfe sie die Leistungen vorrangig einsetzen. [1] [2]

Zusätzlich ist ein Überbrückungsbudget geplant. Es soll in akuten Pflege- und Überbrückungssituationen eingesetzt werden können, etwa für Notdienste in der ambulanten Pflege oder für vollstationäre Kurzzeitpflege. [1] [2]

Beide Budgets sind Bestandteile des Gesetzentwurfs. Sie können aufgrund des Kabinettsbeschlusses noch nicht beantragt oder genutzt werden. [2]

Bestandsschutz und Pflegebegleitung sind Teil des Entwurfs

Auch die Begutachtung für die Pflegegrade 1 bis 3 soll angepasst werden. Zugleich erklärt das Bundesgesundheitsministerium, dass für alle Personen, die bereits in einen Pflegegrad eingestuft sind, ein Bestandsschutz vorgesehen ist. [1]

Darüber hinaus soll eine fachliche Pflegebegleitung vor Ort eingeführt werden. Sie soll Familien, die Pflegebedürftige zu Hause versorgen, frühzeitig und fortlaufend bei der Organisation der Versorgung unterstützen. [1] [2]

Das digitale Pflege-Cockpit ist noch Zukunftsmusik

Ein zentraler Online-Zugang mit der Bezeichnung Pflege-Cockpit soll Informationen und Instrumente rund um die Pflege bündeln. Nach den Plänen sollen dort unter anderem Anträge, die Suche nach Anbietern, Pflegeinformationen und Übersichten zu bezogenen Leistungen erreichbar sein. [1] [2]

Das Pflege-Cockpit ist bislang ein geplantes Angebot und keine bereits verfügbare Leistung. Gleiches gilt für die neuen Budgets und die Pflegebegleitung: Maßgeblich bleibt vorerst, dass die vorgeschlagenen Änderungen noch nicht gelten. [1] [2]

  • Behandeln Sie die genannten Neuerungen vorerst als Vorschläge des Kabinettsentwurfs, nicht als geltende Ansprüche. [2]
  • Gehen Sie nicht davon aus, dass Sozialraum- oder Überbrückungsbudget bereits genutzt werden können. [1] [2]
  • Für bereits eingestufte Personen sieht der Entwurf einen Bestandsschutz vor. [1]

Häufige Fragen

Ändert sich das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 schon jetzt?

Nein. Der Kabinettsbeschluss vom 30. September 2026 startet das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Die vorgeschlagenen Änderungen gelten noch nicht und ändern allein deshalb das derzeit bezogene Pflegegeld nicht. [1] [2]

Kann ich das Sozialraumbudget oder Überbrückungsbudget beantragen?

Noch nicht. Beide Budgets sind im Gesetzentwurf für Menschen ab Pflegegrad 2 vorgesehen, aber noch keine geltenden oder verfügbaren Leistungen. [1] [2]

Bleibt ein bereits festgestellter Pflegegrad 2 bestehen?

Durch den Kabinettsbeschluss ändert sich eine bestehende Einstufung nicht. Zusätzlich sieht der Gesetzentwurf nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums für alle bereits in einen Pflegegrad eingestuften Personen einen Bestandsschutz vor. [1] [2]

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Quellen und weiterführende Informationen

  1. Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz – Bundesministerium für Gesundheit (veröffentlicht: 2026-09-30)
  2. Pflegeneuordnungsgesetz: Pflege sichern, Angehörige stärken – Bundesregierung (veröffentlicht: 2026-09-30)

Von NotfallApp Redaktion. Dieser Beitrag und sein Symbolbild wurden KI-gestützt erstellt. Quellen und Aussagen wurden automatisiert geprüft; eine individuelle medizinische oder rechtliche Beratung ersetzt das nicht. So entstehen unsere Beiträge.