Dokumentenmappe, Lupe und Prüfblätter als Symbol für den Vergleich ambulanter Pflegedienste.

KI-generiertes Symbolbild; keine Aufnahme eines tatsächlichen Ereignisses.

Pflegedienst auswählen: Diese vier Angaben sollten Sie prüfen


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Am 15. September 2026 hat das Bundesgesundheitsministerium seine Verbraucherinformationen zu Qualitätsprüfungen und veröffentlichten Prüfergebnissen aktualisiert. Daraus ergibt sich eine konkrete Checkliste für die Suche: veröffentlichte Qualitätsergebnisse ansehen, Prüfdatum beachten, Zulassung klären und vor dem Vertrag einen Kostenvoranschlag verlangen. [1] [2] [3] [4]

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die veröffentlichten Qualitätsergebnisse ambulanter Pflegedienste sind kostenfrei im Internet und in Pflegestützpunkten verfügbar.
  • Prüfen Sie das Datum der letzten Prüfung sowie die Zusammenfassung und Einordnung der Ergebnisse.
  • Vor dem Vertrag sollten die Zulassung des Dienstes und die voraussichtlichen Kosten der gewünschten Leistungen geklärt sein.

Aktualisierte Informationen, aber kein neues System im September

Der aktuelle Anlass ist eine Aktualisierung der Informationsseiten des Bundesgesundheitsministeriums. Das neue gesetzliche Qualitätssystem für die ambulante Pflege gilt bereits seit dem 1. Juli 2026 bundesweit. Es wurde also nicht erst im September eingeführt. [1]

Das System umfasst drei Instrumente. Sie bestimmen, welche Anforderungen ambulante Dienste erfüllen müssen, nach welchen einheitlichen Kriterien sie geprüft werden und welche Informationen für Bürgerinnen und Bürger veröffentlicht werden müssen. [1]

Erster Schritt: Qualitätsergebnisse und Prüfdatum ansehen

Wenn Sie einen Pflegedienst auswählen, können Sie dessen Qualitätsergebnisse kostenfrei einsehen. Sie werden unter anderem im Internet und in Pflegestützpunkten veröffentlicht. Das Bundesgesundheitsministerium nennt dafür die Angebotsverzeichnisse von AOK, Ersatzkassen und Betriebskrankenkassen. [2]

Auch beim Pflegedienst selbst sollen die Ergebnisse gut sichtbar ausgehängt sein, beispielsweise im Eingangsbereich. Der Aushang sollte das Datum der letzten Prüfung sowie eine verständliche Zusammenfassung und Einordnung der aktuellen Ergebnisse enthalten. [2]

  • Suchen Sie gezielt nach den veröffentlichten Qualitätsergebnissen des konkreten Dienstes. [2]
  • Kontrollieren Sie, von wann die letzte Prüfung stammt. [2]
  • Lesen Sie neben der Zusammenfassung auch die Einordnung der Ergebnisse. [2]

Was bei ambulanten Pflegediensten geprüft wird

Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste werden derzeit regelmäßig einmal jährlich geprüft. Im Mittelpunkt steht die Ergebnisqualität. Der Begriff bezeichnet hier vor allem den Pflegezustand der versorgten Menschen. Die Prüfer betrachten daher nicht nur Unterlagen und Dokumentationen. [3]

Die Prüfungen führen der Medizinische Dienst oder der Prüfdienst der privaten Krankenversicherung, die Careproof GmbH, durch. Bei ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten gehört außerdem eine Kontrolle der Abrechnungen zur Qualitätsprüfung. [3]

Zweiter Schritt: Zulassung und Kosten vorab klären

Soll der Dienst ambulante Pflegesachleistungen mit der Pflegekasse abrechnen, muss er von einer Pflegekasse zugelassen sein. Ambulante Pflegesachleistungen stehen grundsätzlich ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Sie umfassen unter anderem körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung. [4]

Die Pflegekassen stellen auf Anforderung kostenfreie Leistungs- und Preisvergleichslisten zugelassener Anbieter bereit. Diese Listen sind auch im Internet abrufbar. Damit können Sie vor einer Entscheidung Angebote und Preise mehrerer Dienste gegenüberstellen. [4]

Vor dem Vertragsschluss muss der Pflege- oder Betreuungsdienst Sie in der Regel schriftlich über die voraussichtlichen Kosten der konkret gewünschten Leistungen informieren. Auch nach einer wesentlichen Änderung ist zeitnah ein neuer Kostenvoranschlag vorgesehen. [4]

  • Fragen Sie, ob der Dienst für die Abrechnung mit der Pflegekasse zugelassen ist. [4]
  • Fordern Sie bei Ihrer Pflegekasse eine Leistungs- und Preisvergleichsliste an. [4]
  • Lassen Sie die gewünschten Leistungen und deren voraussichtliche Kosten vor der Unterschrift schriftlich aufstellen. [4]

Was Sie bei konkreten Qualitätsproblemen tun können

Konkrete Beschwerden und Hinweise von Pflegebedürftigen oder Angehörigen können der Pflegekasse Anhaltspunkte für eine mangelhafte Qualität geben. Die Kasse kann dann den Medizinischen Dienst oder Careproof mit einer unangemeldeten Anlassprüfung beauftragen. [3]

Dabei ist eine Anlassprüfung nicht automatisch die Folge jeder Beschwerde. Nach den Informationen des Bundesgesundheitsministeriums sind konkrete Anhaltspunkte für eine mangelnde Qualität erforderlich. [3]

Ihre nächsten Schritte bei der Auswahl

Beginnen Sie mit der kostenfreien Vergleichsliste Ihrer Pflegekasse. Rufen Sie anschließend für die infrage kommenden Dienste die veröffentlichten Qualitätsergebnisse auf und notieren Sie jeweils das Prüfdatum. Lassen Sie sich danach für die tatsächlich benötigten Leistungen einen Kostenvoranschlag geben und klären Sie die Zulassung, bevor Sie einen Vertrag schließen. [2] [4]

  • Anbieterliste und Preise bei der Pflegekasse anfordern. [4]
  • Veröffentlichte Qualitätsergebnisse und Datum der letzten Prüfung vergleichen. [2]
  • Zulassung sowie schriftliche Kosteninformation prüfen. [4]

Häufige Fragen

Wo finde ich die Qualitätsergebnisse eines ambulanten Pflegedienstes?

Die Qualitätsergebnisse werden kostenfrei veröffentlicht, unter anderem in den Online-Verzeichnissen der Pflegekassen und in Pflegestützpunkten. Auch im Pflegedienst selbst soll ein gut sichtbarer Aushang über die aktuellen Ergebnisse informieren. [2]

Wie oft wird ein ambulanter Pflegedienst geprüft?

Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste werden derzeit regelmäßig einmal im Jahr geprüft. Bei konkreten Anhaltspunkten für Qualitätsmängel kann die Pflegekasse zusätzlich eine unangemeldete Anlassprüfung veranlassen. [3]

Muss ich vor dem Pflegevertrag eine Kostenübersicht erhalten?

Der Pflege- oder Betreuungsdienst muss Sie vor dem Vertragsschluss in der Regel schriftlich per Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Kosten der konkret gewünschten Leistungen informieren. Das gilt auch zeitnah nach wesentlichen Änderungen. [4]

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Quellen und weiterführende Informationen

  1. Qualitätssysteme in der Pflege – Bundesministerium für Gesundheit (Stand: 2026-09-15)
  2. Veröffentlichung der Qualitätsergebnisse – Bundesministerium für Gesundheit (Stand: 2026-09-15)
  3. Qualitätsprüfungen – Bundesministerium für Gesundheit (Stand: 2026-09-15)
  4. Ambulante Pflegesachleistungen – Bundesministerium für Gesundheit (Stand: 2026-09-14)

Von NotfallApp Redaktion. Dieser Beitrag und sein Symbolbild wurden KI-gestützt erstellt. Quellen und Aussagen wurden automatisiert geprüft; eine individuelle medizinische oder rechtliche Beratung ersetzt das nicht. So entstehen unsere Beiträge.