Neutrales Paket vor einer Wohnungstür mit Fragezeichen als Symbol für eine verdächtige Lieferung.

KI-generiertes Symbolbild; keine Aufnahme eines tatsächlichen Ereignisses.

Paketbetrug: Wann Sie fremde Sendungen ablehnen sollten


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Pakete für Nachbarn anzunehmen, gehört für viele Menschen zum Alltag. Doch am 28. September 2026 warnte die Polizeiliche Kriminalprävention vor Paketbetrug über fremde Namen und Lieferadressen. Entscheidend an der Haustür: Kennen Sie den Empfänger oder die angegebene Adresse nicht, können Sie die Annahme direkt ablehnen. [1] [2]

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Sie müssen ein fremdes Paket nicht annehmen und können eine verdächtige Zustellung direkt ablehnen.
  • Unbekannte Empfänger, eine ausbleibende Abholung und nicht eindeutig identifizierbare Abholer sind Warnzeichen.
  • Haben Sie eine verdächtige Sendung angenommen, bewahren Sie sie sorgfältig auf und informieren Sie die Polizei.

So funktioniert der Paketbetrug mit fremden Adressen

Nach Angaben der Polizei bestellen Kriminelle teure Waren online und lassen sie an eine Anschrift liefern, zu der sie keine persönliche Verbindung haben. Dabei verwenden sie fremde Namen oder Adressen und beziehen unbeteiligte Personen in die Zustellung ein. [1]

Die eigene Identität der Täter bleibt dadurch zunächst verborgen. Die Polizei weist außerdem darauf hin, dass es bei dieser Masche auch um den Missbrauch persönlicher Daten und Identitätsdiebstahl gehen kann. [1]

Diese Warnzeichen sollten Sie an der Haustür beachten

Nicht jede Zustellung für einen Nachbarn ist verdächtig. Vorsicht ist nach der aktuellen Polizeiwarnung vor allem dann angebracht, wenn der Empfänger oder die angegebene Anschrift in Ihrer unmittelbaren Nachbarschaft völlig unbekannt ist. [1]

  • Der auf dem Paket genannte Empfänger ist Ihnen in der Nachbarschaft nicht bekannt. [1]
  • Die angegebene Adresse ist Ihnen unbekannt oder erscheint nicht nachvollziehbar. [1]
  • Das Paket wird über mehrere Tage hinweg nicht vom angeblichen Empfänger abgeholt. [1]
  • Eine unbekannte Person möchte die Sendung abholen, weist sich aber nur vage aus oder kann den Sachverhalt nicht plausibel erklären. [1]

Wann Sie die Paketannahme ablehnen können

Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, ein fremdes Paket für einen Nachbarn anzunehmen. Das bestätigen sowohl die Polizeiliche Kriminalprävention als auch die Verbraucherzentralen. [1] [2]

Kennen Sie den Namen des Empfängers oder die Adresse nicht oder haben Sie Zweifel, empfiehlt die Polizei, die Annahme unmittelbar beim Zusteller abzulehnen. Damit vermeiden Sie, dass eine verdächtige Sendung zunächst bei Ihnen verbleibt. [1]

Was nach der Annahme eines Pakets gilt

Haben Sie eine Sendung für einen Nachbarn angenommen, müssen Sie diese nach Angaben der Verbraucherzentralen sorgfältig aufbewahren. Sie dürfen das Paket nicht einfach vor die Tür des Empfängers stellen. [2]

Geht eine so abgestellte Sendung verloren, kann der Nachbar nach Darstellung der Verbraucherzentralen unter Umständen haftbar gemacht werden. Die Verbraucherzentralen weisen außerdem darauf hin, dass der Zustelldienst nach der Annahme durch den Nachbarn insoweit regelmäßig nicht mehr haftet. [2]

Vorsicht bei unbekannten Abholern

Besondere Zurückhaltung ist geboten, wenn eine Ihnen unbekannte Person an Ihrer Haustür erscheint und das Paket verlangt. Die Polizei rät, Sendungen nicht an unbekannte Personen auszuhändigen, wenn diese sich nicht zweifelsfrei ausweisen können. [1]

Ein Warnzeichen liegt insbesondere vor, wenn der Abholer nur unklare Angaben macht oder nicht plausibel erklären kann, warum die Sendung auf einen fremden Namen oder an eine fremde Adresse geliefert wurde. [1]

Verdacht auf Paketbetrug: Diese Schritte nennt die Polizei

Falls Sie bereits ein verdächtiges Paket angenommen haben oder ein Betrugsverdacht besteht, empfiehlt die Polizeiliche Kriminalprävention, die zuständige Polizeidienststelle zu informieren. [1]

Notieren Sie nach der Empfehlung der Polizei das genaue Zustelldatum, die Uhrzeit, den Absender und das ausliefernde Unternehmen beziehungsweise die Spedition. Diese Angaben können der Polizei als Ermittlungsansätze dienen. [1]

  • Bewahren Sie ein bereits angenommenes Paket sorgfältig auf und stellen Sie es nicht vor eine Tür. [2]
  • Händigen Sie eine verdächtige Sendung keinem unbekannten Abholer aus, der sich nicht zweifelsfrei ausweisen kann. [1]
  • Informieren Sie bei einem Betrugsverdacht die zuständige Polizeidienststelle und halten Sie die Zustelldaten fest. [1]

Häufige Fragen

Muss ich ein Paket für einen Nachbarn annehmen?

Nein. Nach Angaben der Verbraucherzentralen ist kein Nachbar verpflichtet, ein fremdes Paket anzunehmen. Wenn Ihnen der Empfänger oder die Adresse unbekannt ist oder Zweifel bestehen, können Sie die Annahme beim Zusteller ablehnen. [2] [1]

Was mache ich, wenn ein unbekannter Abholer das Paket verlangt?

Die Polizei empfiehlt, das Paket nicht auszuhändigen, wenn sich die Person nicht zweifelsfrei ausweisen kann. Vage Angaben oder eine unplausible Erklärung für die Abholung sind Warnzeichen. [1]

Was ist nach der Annahme einer verdächtigen Sendung zu tun?

Bewahren Sie das Paket sorgfältig auf. Bei einem Betrugsverdacht empfiehlt die Polizei, die zuständige Polizeidienststelle zu informieren und Zustelldatum, Uhrzeit, Absender sowie das ausliefernde Unternehmen zu notieren. [2] [1]

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Quellen und weiterführende Informationen

  1. Vorsicht Paketbetrug: Nehmen Sie keine Pakete für Unbekannte an – Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (veröffentlicht: 2026-09-28)
  2. Worauf Sie als Empfänger eines Pakets achten sollten – Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland (Stand: 2025-05-19)

Von NotfallApp Redaktion. Dieser Beitrag und sein Symbolbild wurden KI-gestützt erstellt. Quellen und Aussagen wurden automatisiert geprüft; eine individuelle medizinische oder rechtliche Beratung ersetzt das nicht. So entstehen unsere Beiträge.