Symbolmotiv mit Telefon und zwei Wegen zu Krankenhaus und medizinischer Leitstelle für die geplante Neuordnung der 116117.

KI-generiertes Symbolbild; keine Aufnahme eines tatsächlichen Ereignisses.

Notfallreform: Was sich bei der 116117 ändern soll


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Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 die Notfallreform beschlossen. Für Patientinnen und Patienten ist vor allem eine geplante Neuordnung der 116117 wichtig. Der Beschluss bedeutet jedoch noch nicht, dass die angekündigten Leitstellen und Anlaufstellen bereits arbeiten. Wer die Nummern heute benötigt, sollte deshalb keine neue Erreichbarkeit oder technische Weiterleitung voraussetzen. [1] [2]

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die bundesweite Rufnummer 116117 soll künftig in eine Terminserviceleitstelle und eine Akutleitstelle aufgeteilt werden.
  • Digital unterstützte Ersteinschätzungen und eine engere Vernetzung der beteiligten Stellen sollen Hilfesuchende gezielter weiterleiten.
  • Der Bundestagsbeschluss vom 15. Oktober 2026 belegt noch nicht, dass die geplanten Strukturen bereits praktisch verfügbar sind.

Das hat der Bundestag beschlossen

Das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung wurde am 15. Oktober 2026 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums sollen Leistungserbringer besser zusammenarbeiten, Abläufe digitalisiert und digital unterstützte Ersteinschätzungsverfahren eingesetzt werden. [1]

Ersteinschätzung bedeutet hier: Medizinische Fachkräfte sollen beurteilen, welche Versorgungsebene für einen Hilfesuchenden geeignet ist. Ziel der Reform ist eine gezieltere Patientensteuerung und eine bedarfsgerechtere Nutzung der Notfalleinrichtungen. [1]

So soll die 116117 neu organisiert werden

Die bundesweit einheitliche Rufnummer 116117 der Kassenärztlichen Vereinigungen soll künftig in zwei Bereiche aufgeteilt werden: eine Terminserviceleitstelle und eine Akutleitstelle. Die Akutleitstelle soll ambulante Not- und Akutfälle an eine angemessene Versorgungsebene vermitteln. [1]

Für Akutfälle sind nach den Plänen unter der 116117 flächendeckend und rund um die Uhr eine telefonische oder videounterstützte Versorgung vorgesehen. Wenn es erforderlich ist, soll ergänzend eine aufsuchende Versorgung möglich sein. [1]

Entscheidend ist die Zeitform: Das Bundesgesundheitsministerium beschreibt diese Aufteilung als künftige Regelung. Die Mitteilung zum Bundestagsbeschluss belegt nicht, dass die neue Akutleitstelle bereits erreichbar ist oder die videounterstützte Versorgung schon überall angeboten wird. [1]

Neue Anlaufstellen an Krankenhäusern geplant

An Krankenhausstandorten sollen Integrierte Notfallzentren entstehen. Zusätzlich sind entsprechende Zentren für Kinder und Jugendliche vorgesehen. Dort sollen Krankenhäuser und Kassenärztliche Vereinigungen verbindlich zusammenarbeiten. [1]

Eine Ersteinschätzungsstelle soll Hilfesuchende in die passende Versorgungsebene leiten. Je nach Situation und Tageszeit kann dies nach den Plänen beispielsweise eine Kooperationspraxis oder die Notdienstpraxis des Integrierten Notfallzentrums sein. [1]

Auch 112 und 116117 sollen digital vernetzt werden

Geplant ist außerdem eine digitale Verbindung zwischen den Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen und den Rettungsleitstellen der Notrufnummer 112. Diese Verbindung bezeichnet das Ministerium als Gesundheitsleitsystem. [1]

Hilfeersuchen sollen auf Grundlage abgestimmter Abfragen an den zuständigen Partner weitergeleitet werden. Bereits erhobene Angaben sollen dabei mitübermittelt werden, damit Betroffene ihre Informationen nicht wegen eines Medienwechsels vollständig neu übermitteln müssen. [1]

Auch diese Vernetzung wird als Ziel der Reform beschrieben. Aus der Pressemitteilung lässt sich nicht ableiten, dass 112 und 116117 seit dem Bundestagsbeschluss bereits bundesweit auf diese Weise verbunden sind. [1]

Was Sie jetzt praktisch beachten können

Der aktuelle Anlass ist ein Bundestagsbeschluss, keine Mitteilung über den bundesweiten Betriebsstart. Verlassen Sie sich daher nicht allein wegen dieses Beschlusses darauf, dass es bereits getrennte Leitstellen, Videoangebote oder eine automatische digitale Übergabe zwischen 116117 und 112 gibt. [1]

Achten Sie bei Informationen zur Notfallreform auf Begriffe wie künftig, soll oder geplant. Sie kennzeichnen Vorhaben. Die vorliegende Mitteilung nennt keinen Termin, zu dem sämtliche angekündigten Strukturen praktisch verfügbar sein werden. [1]

Für Ihre persönliche Notfallvorsorge können Sie die beiden genannten Nummern klar auseinanderhalten: Die 116117 ist die bundesweit einheitliche Rufnummer der Kassenärztlichen Vereinigungen; die 112 wird in der Mitteilung als Notrufnummer der Rettungsleitstellen bezeichnet. Eine individuelle Beurteilung von Beschwerden oder eine Liste medizinischer Warnzeichen enthält die Veröffentlichung nicht. [1]

  • Erwarten Sie aufgrund des Beschlusses noch keine bereits eingerichtete separate Akutleitstelle unter der 116117. [1]
  • Prüfen Sie bei späteren Mitteilungen ausdrücklich, ob von einem Beschluss, einem Inkrafttreten oder dem tatsächlichen Start eines Angebots die Rede ist. [1]
  • Betrachten Sie angekündigte Video- und Weiterleitungsangebote erst dann als verfügbar, wenn deren praktische Einführung ausdrücklich bestätigt wurde. [1]

Häufige Fragen

Ist die 116117 bereits in zwei Leitstellen aufgeteilt?

Das geht aus der Mitteilung zum Bundestagsbeschluss nicht hervor. Das Bundesgesundheitsministerium schreibt, dass die 116117 künftig in eine Terminserviceleitstelle und eine Akutleitstelle aufgeteilt werden soll. Ein bereits erfolgter bundesweiter Betriebsstart wird nicht belegt. [1]

Was soll die neue Akutleitstelle übernehmen?

Sie soll ambulante Not- und Akutfälle in eine angemessene Versorgungsebene vermitteln. Vorgesehen sind für Akutfälle eine flächendeckende telefonische oder videounterstützte Versorgung rund um die Uhr und bei Bedarf eine aufsuchende Versorgung. [1]

Sind 112 und 116117 jetzt schon digital verbunden?

Die digitale Vernetzung zu Gesundheitsleitsystemen ist Bestandteil der angekündigten Reform. Die Quelle belegt jedoch nicht, dass diese Verbindung seit dem Bundestagsbeschluss bereits bundesweit praktisch umgesetzt ist. [1]

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Quellen und weiterführende Informationen

  1. Bundestag beschließt Notfallreform – Bundesministerium für Gesundheit (veröffentlicht: 2026-10-15)
  2. Pressemitteilungen – Bundesministerium für Gesundheit

Von NotfallApp Redaktion. Dieser Beitrag und sein Symbolbild wurden KI-gestützt erstellt. Quellen und Aussagen wurden automatisiert geprüft; eine individuelle medizinische oder rechtliche Beratung ersetzt das nicht. So entstehen unsere Beiträge.