Beitragsbild: Elternunterhalt Rechner 2025: So berechnen Sie Ihren Unterhalt

Elternunterhalt Rechner 2025: So berechnen Sie Ihren Unterhalt


Teile diesen Artikel

Elternunterhalt-Rechner (Beta)

Schritt 1 von 2: Basisdaten Kind
💡 Geben Sie das Jahresbruttoeinkommen (JBE) des Kindes an. Dies ist die "Summe der Einkünfte" laut Steuerbescheid und entscheidet, ob eine Unterhaltspflicht überhaupt geprüft werden muss.
Zu finden im Steuerbescheid, Zeile "Summe der Einkünfte". Relevant sind alle Einkunftsarten (auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge etc.).

Elternunterhalt 2025: Was Sie wissen müssen

Elternunterhalt ist ein Thema, das viele Menschen in Deutschland betrifft – oft überraschend und mit vielen Unsicherheiten. Wenn Eltern pflegebedürftig werden und die eigenen Mittel nicht ausreichen, kann das Sozialamt auf die Kinder zurückgreifen. Doch wer ist wirklich unterhaltspflichtig? Wie wird der Elternunterhalt berechnet? Und welche Rechte und Pflichten haben Sie als Kind?

Wann müssen Kinder für ihre Eltern zahlen?

Grundsätzlich gilt: Kinder sind ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig, wenn diese bedürftig sind. Allerdings gibt es seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (2020) eine wichtige Grenze: Liegt das Jahresbruttoeinkommen des Kindes unter 100.000 Euro, besteht in der Regel keine Unterhaltspflicht. Erst bei höheren Einkommen prüft das Sozialamt genauer.

Wie wird der Elternunterhalt berechnet?

Die Berechnung ist komplex und berücksichtigt viele Faktoren: Das Einkommen des Kindes (und ggf. des Ehepartners), berücksichtigungsfähige Abzüge (z.B. berufsbedingte Aufwendungen, Altersvorsorge, Kredite), vorrangige Unterhaltspflichten (eigene Kinder, Ehepartner), der individuelle Selbstbehalt und das Schonvermögen. Am Ende zählt, wie viel vom Einkommen tatsächlich für den Elternunterhalt zur Verfügung steht.

Was ist das Schonvermögen?

Das Schonvermögen schützt das Vermögen des Kindes vor dem Zugriff des Sozialamts. Dazu zählen z.B. ein angemessener Notgroschen (ca. 15.000–30.000 €), selbstgenutzte Immobilien und bestimmte Altersvorsorgeprodukte. Nur wenn erhebliches, nicht geschütztes Vermögen vorhanden ist, kann dieses im Ausnahmefall herangezogen werden.

Welche Abzüge werden anerkannt?

Vom Nettoeinkommen des Kindes werden zahlreiche Abzüge anerkannt: Steuern, Sozialabgaben, berufsbedingte Aufwendungen, private Altersvorsorge (bis 5% des Bruttoeinkommens), private Kranken- und Pflegeversicherungen, Zins- und Tilgungsleistungen für selbstgenutztes Wohneigentum, Besuchskosten für den Elternteil und mehr. Auch Unterhaltszahlungen für eigene Kinder und Ehepartner werden berücksichtigt.

Wie hoch ist der Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Kind mindestens zum Leben bleiben muss. Für Alleinstehende liegt er (Stand 2025) meist bei 2.500 € monatlich, für Familien bei 4.500–5.500 €. Die genauen Werte variieren je nach OLG-Bezirk und Einzelfall.

Was passiert, wenn mehrere Kinder da sind?

Die Unterhaltspflicht wird auf alle Kinder verteilt, die leistungsfähig sind. Jedes Kind muss nur im Rahmen seiner eigenen finanziellen Möglichkeiten zahlen. Wer unter der 100.000 €-Grenze liegt, ist in der Regel ausgenommen.

Wie kann ich mich vorbereiten?

  • Prüfen Sie Ihr Jahresbruttoeinkommen und Ihre Abzüge.
  • Halten Sie Unterlagen zu Einkommen, Steuern, Versicherungen und Krediten bereit.
  • Informieren Sie sich über regionale Selbstbehaltssätze und das Schonvermögen.
  • Nutzen Sie unseren Elternunterhalt-Rechner (oben), um eine erste Einschätzung zu erhalten.

Häufige Fragen zum Elternunterhalt

Muss ich mein Haus verkaufen? In der Regel nicht, wenn es selbst genutzt wird und angemessen ist.

Was ist mit meiner Altersvorsorge? Angemessene private Altersvorsorge bleibt geschützt.

Was passiert, wenn ich nicht zahlen kann? Es wird immer individuell geprüft. Wer nicht leistungsfähig ist, muss nicht zahlen.

Kann das Sozialamt auf das Vermögen meines Ehepartners zugreifen? Nein, nur das Einkommen des Ehepartners wird zur Berechnung des Familienbedarfs herangezogen.

Fazit: Elternunterhalt mit Augenmaß

Elternunterhalt ist ein sensibles Thema, das viele Fragen aufwirft. Mit dem Elternunterhalt-Rechner auf dieser Seite können Sie sich schnell und anonym einen Überblick verschaffen. Die Berechnung ersetzt keine Rechtsberatung, gibt Ihnen aber eine solide Orientierung. Im Zweifel sollten Sie sich an eine spezialisierte Beratungsstelle oder einen Fachanwalt wenden.

Nutzen Sie den Rechner oben, um Ihre individuelle Situation zu prüfen – und teilen Sie diesen Beitrag gern mit anderen, die vor ähnlichen Fragen stehen!

Wollen Sie wissen, wie viel Elternunterhalt Ihnen oder Ihren Eltern zusteht?

Elternunterhalt-Schnellcheck

➔ Zur detaillierten Elternunterhalt-Berechnung

Das könnte Sie auch interessieren