KI-generiertes Symbolbild; keine Aufnahme eines tatsächlichen Ereignisses.
Elektronische Patientenakte: Vorteile des Medikationsplans
Am 17. September 2026 hat das Bundesgesundheitsministerium zum Welttag der Patientensicherheit die sichere Versorgung chronisch erkrankter Menschen in den Mittelpunkt gestellt. Als wichtiges Vorhaben nennt das Ministerium die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte. Ein konkreter Vorteil im Alltag kann der elektronische Medikationsplan sein: Er bündelt wichtige Angaben zu Arzneimitteln und kann Behandelnden sowie Apotheken einen besseren Überblick geben. [1] [2]
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der elektronische Medikationsplan kann wichtige Angaben zu verordneten und selbst gekauften Arzneimitteln in der elektronischen Patientenakte bündeln.
- Er ist umfangreicher als die elektronische Medikationsliste, die bestimmte per E-Rezept verordnete und in Apotheken abgegebene Medikamente erfasst.
- Die Nutzung ist freiwillig. Bei geänderten Verordnungen sollten Sie in Praxis oder Apotheke auf den vorhandenen Plan hinweisen.
Patientensicherheit ist der aktuelle Anlass
Chronisch erkrankte Menschen haben nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums besonders regelmäßige Berührungen mit dem Gesundheitssystem. Das Ministerium verbindet deshalb auch die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte mit dem Ziel einer sicheren Versorgung. [1]
Der aktuelle Anlass ist der Welttag der Patientensicherheit 2026. Für Versicherte stellt sich dabei vor allem die praktische Frage, welche Vorteile die elektronische Patientenakte beim Umgang mit mehreren Arzneimitteln bieten kann. [1] [2]
Diese Vorteile bietet der elektronische Medikationsplan
Der elektronische Medikationsplan, kurz eMP, bündelt die wichtigsten Informationen zu Ihren Arzneimitteln. Er kann auf Wunsch in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden. Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Krankenhäuser, therapeutische Praxen und Apotheken können dadurch die erfassten Medikamente überblicken. [2]
Das kann die Zusammenarbeit der beteiligten Stellen erleichtern. Der Plan unterstützt sie außerdem dabei, mögliche Wechselwirkungen oder allergische Reaktionen einzuschätzen. Nützlich kann er unter anderem sein, wenn ein neues Medikament verordnet, ein Wiederholungsrezept benötigt oder ein rezeptfreies Arzneimittel selbst gekauft wird. [2]
Medikationsplan und Medikationsliste sind nicht dasselbe
Der elektronische Medikationsplan darf nicht mit der elektronischen Medikationsliste verwechselt werden. Die Medikationsliste erfasst Medikamente, die nach dem Anlegen der elektronischen Patientenakte per E-Rezept verordnet und von einer Apotheke ausgegeben wurden. [2]
Der elektronische Medikationsplan kann darüber hinaus weitere Medikamente und Informationen enthalten. Das ist besonders relevant, wenn Sie auch rezeptfreie Präparate oder Nahrungsergänzungsmittel verwenden, die nicht über ein E-Rezept erfasst wurden. [2]
Diese Angaben gehören in einen vollständigen Plan
Im Medikationsplan können sowohl verschreibungspflichtige als auch rezeptfreie Arzneimittel und die enthaltenen Wirkstoffe stehen. Hinzu kommen Angaben zur Anwendung, etwa Dosis, Art, Häufigkeit und Zeitpunkt der Einnahme. [2]
Auch selbst gekaufte Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel sollten aufgeführt werden. Nach der staatlichen Gesundheitsinformation lassen sich mögliche Wechselwirkungen nur dann vollständig erkennen, wenn die relevanten Mittel im Plan enthalten sind. [2]
- Prüfen Sie, ob verschreibungspflichtige und rezeptfreie Arzneimittel erfasst sind. [2]
- Achten Sie darauf, dass auch selbst gekaufte Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel aufgeführt sind. [2]
- Weisen Sie bei einem weiteren Arzt- oder Apothekenbesuch auf den vorhandenen Plan hin, damit er bei geänderten Verordnungen aktualisiert werden kann. [2]
So nutzen und aktualisieren Sie den Medikationsplan
Die Nutzung des elektronischen Medikationsplans ist freiwillig. Mit Ihrer Einwilligung kann er in einer Arztpraxis, Zahnarztpraxis oder Apotheke angelegt werden. Dafür werden die Gesundheitskarte und eine PIN der Krankenkasse benötigt. Auf Wunsch lässt sich der Plan in der elektronischen Patientenakte speichern. [2]
Ein Papierausdruck bleibt möglich. Die staatliche Gesundheitsinformation empfiehlt außerdem, bei weiteren Besuchen in einer Praxis oder Apotheke auf den elektronischen Medikationsplan hinzuweisen. So kann er aktualisiert werden, wenn sich Verordnungen ändern. [2]
Der wichtigste nächste Schritt ist daher eine Bestandsaufnahme: Ist bereits ein Medikationsplan vorhanden, sollte geprüft werden, ob die dort aufgeführten Arzneimittel und Angaben noch aktuell sind. Änderungen können Sie beim nächsten Arzt- oder Apothekenbesuch ansprechen. [2]
Häufige Fragen
Ist der elektronische Medikationsplan freiwillig?
Ja. Der elektronische Medikationsplan wird mit Ihrer Einwilligung angelegt. Er kann in einer Arztpraxis, Zahnarztpraxis oder Apotheke erstellt und auf Wunsch in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden. Ein Papierausdruck ist weiterhin möglich. [2]
Was unterscheidet den Medikationsplan von der Medikationsliste?
Die elektronische Medikationsliste enthält Medikamente, die nach dem Anlegen der elektronischen Patientenakte per E-Rezept verordnet und von einer Apotheke ausgegeben wurden. Der elektronische Medikationsplan kann zusätzlich weitere Medikamente und Informationen enthalten. [2]
Sollten selbst gekaufte Mittel im Medikationsplan stehen?
Ja. Die staatliche Gesundheitsinformation nennt ausdrücklich selbst gekaufte Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel. Ihre Aufnahme hilft dabei, mögliche Wechselwirkungen unter Berücksichtigung der erfassten Mittel vollständiger zu erkennen. [2]
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Quellen und weiterführende Informationen
- Welttag der Patientensicherheit: Sichere Versorgung chronisch erkrankter Menschen im Fokus – Bundesministerium für Gesundheit (veröffentlicht: 2026-09-17)
- Elektronischer Medikationsplan (eMP) – gesund.bund.de – Bundesministerium für Gesundheit (Stand: 2025-09-01)
Von NotfallApp Redaktion. Dieser Beitrag und sein Symbolbild wurden KI-gestützt erstellt. Quellen und Aussagen wurden automatisiert geprüft; eine individuelle medizinische oder rechtliche Beratung ersetzt das nicht. So entstehen unsere Beiträge.